Betreuungskosten
Beitragstabelle ab 01.04.2024
Wöchentliche Buchungszeit | Krippe | Kinderhaus U3 | Kinderhaus Ü3 |
über 16 bis 20 h | 240,00 € | ||
über 20 bis 25 h | 264,00 € | 186,50 € | 150,00 € |
über 25 bis 30 h | 288,00 € | 203,50 € | 165,00 € |
über 30 bis 35 h | 312,00 € | 220,50 € | 180,00 € |
über 35 bis 40 h | 335,00 € | 237,50 € | 195,00 € |
über 40 bis 45 h | 360,00 € | 254,50 € | 210,00 € |
Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben. Im Betreuungsentgelt sind das Spiel-, und Projektgeld enthalten. Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei. Das Entgelt ist steuerlich absetzbar.
Für das Zweite und jedes weitere Kind in der gleichen Einrichtung wird eine Geschwisterermäßigung von 15 € gewährt.
Entgelt für gebuchtes Mittagessen: 4,20 € / Mahlzeit
Staatlicher Elternbeitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern gewährt Kindern, die ab dem 01. September bei Kindergarteneintritt das dritte Lebensjahr erreicht haben bzw. bis Ende des Kalenderjahres erreichen, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 €. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistender Beitrag um diesen Betrag.
Bayrisches Krippengeld:
Der Freistaat Bayern erstattet bis zu 100 € der Elternbeiträge für Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr, sofern das haushaltsbezogene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Antragstellung: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld